Rauchwarnmelder können ihr Leben retten

Jeden Monat sterben bundesweit durchschnittlich 35 Menschen durch Brände – überwiegend bei Wohnungsbränden. Jedoch nicht das Feuer ist in den meisten Fällen die 
Todesursache, sondern der hochgiftige Rauch, der bereits nach drei Atemzügen tödlich sein kann.

Für Sie als Mieter haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt, bei weiterem Informationsbedarf kontaktieren Sie uns bitte telefonisch:

Muss ich als Mieter die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern dulden?
Bei dem Einbau von Rauchwarnmeldern handelt es sich um eine duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahme. Durch die Maßnahme wird die Sicherheit der Bewohner erhöht.

Was passiert, wenn ich dem Einbau nicht zustimme?
In diesem Falle wird der Eigentümer rechtliche Schritte einleiten müssen, um den Einbau durchzusetzen.

Darf ich nicht als Mieter die Wartung der Rauchwarnmelder durchführen?
Nach der Niedersächsischen Bauordnung ist der Mieter verpflichtet, die Wartung durchzuführen. Jedoch kann der Eigentümer nach § 44 Abs. 5 S, 4 NBauO diese Verpflichtung selbst übernehmen. Die von uns betreuten Eigentümer haben  davon Gebrauch gemacht und die Firmen mit der Wartung beauftragt. Dadurch ist sichergestellt, dass die Rauchwarnmelder jederzeit funktionsfähig sind und für Bewohner und Gebäude ein optimaler Schutz besteht.

Wie werden die Rauchwarnmelder angebracht?
Die Rauchwarnmelder werden unter die Decke geschraubt. Sie dürfen nicht abgeklebt oder übergestrichen werden.
Wo werden die Rauchwarnmelder montiert?In allen Schlafräumen und Fluren, die als Rettungswege dienen. Nicht ausgestattet werden Küchen, Badezimmer, Gäste-WCs, Abstellräume oder andere Nebenräume. Die Montage erfolgt in der Regel mittig im Raum unter der Decke. 

Entsteht durch die Montage Lärm und Dreck?
Die Löcher werden gebohrt. Dadurch entsteht Lärm und Staub. Die Mitarbeiter der Firmen werden angehalten den Staub allerdings wieder aufnehmen, bzw. vorher die betreffenden Bereiche abdecken. Es ist empfehlenswert, bewohnerseits im Vorfeld Betten mit einer Tagesdecke zu belegen.

Wie lange dauert die Montage?
Dies hängt von der Anzahl der Zimmer ab. In der Regel dauert die Montage pro Wohnung ca. 30 Minuten.

Wer vereinbart mit mir einen Termin?
Die Terminvereinbarung wird direkt von der beauftragten Firma vorgenommen.

Wie funktionieren die Rauchwarnmelder?
Über die genaue Funktionsweise erhalten Sie eine entsprechende Broschüre der ausführenden Firma. Dies ist konkret davon abhängig, welches Model bei Ihnen eingebaut wird. 
Hier einige allgemeine Punkte: 
•  der Kopf zur Aktivierung oder Deaktivierung des Alarms ist der gesamte Gehäusedeckel, d. h. man kann mittels Besenstiel den Alarm deaktivieren
•  im Alarmfall leuchtet eine Diode, um den Weg im Dunkeln zu weisen
•  im „Normalbetrieb“ hat das Gerät eine blinkende Diode
•  das Gerät ist gegen Diebstahl geschützt, das Geräte kann nur demontiert werden, wenn eine Plombe zerstört wird
•  das Zerstören der Plombe wird per Funk sofort Zentrale gemeldet, ein Diebstahl lohnt sich daher nicht
  
Wie wird der Rauchwarnmelder gewartet?
Der Rauchwarnmelder wird einmal im Jahr durch einen qualifizierten Mitarbeiter der beauftragten Firma oder den Schornsteinfeger gewartet. Bei Funkrauchwarnmeldern ist das Betreten der Wohnung nicht erforderlich. Bei den Kosten für die Anmietung, den Einbau und die Wartung der Rauchwarnmelder handelt es sich um umlagefähige Betriebskosten. 

In meinem Mietvertrag ist die Wartung von Rauchwarnmeldern nicht als Betriebskostenposition aufgeführt, muss ich diese Kosten trotzdem tragen?
Ja, weil die durch eine Modernisierung (Einbau von Rauchwarnmeldern) neu entstandenen Betriebskosten umlagefähig sind. 
Der Eigentümer legt diese Kosten um, auch wenn diese nicht gesondert vereinbart ist, da es sich um „sonstige Betriebskosten“ i. S. d. Nr. 17 der Betriebskostenverordnung handelt. Entsprechend eines Urteils des LG Magdeburg vom 27.09.2011 (1 S171/11) ist diese Vorgehensweise statthaft.

Sind die Rauschwarnmelder untereinander funkvernetzt?
Nein, untereinander sind die Rauchwarnmelder nicht funkvernetzt. Es handelt sich zwar in den meisten Fällen um Funkrauchwarnmelder, doch diese sind einzeln zur Zentrale der ausführenden Firma aufgeschaltet. Diese Funkaufschaltung ermöglicht eine Fernwartung. 

Wie soll ich mich verhalten, wenn bei meinem Nachbarn der Rauchwarnmelder auslöst, mein Nachbar aber nicht zuhause ist?
In diesem Falle könnte z. B. durch einen elektrischen Defekt ein Feuer ausgebrochen sein. Auch könnte es sein, dass der Nachbar durchaus zuhause ist, aus gesundheitlichen Gründen aber nicht  mehr öffnen kann und ein Feuer ausgebrochen ist. In jedem Fall ist der Notruf abzusetzen – 112 – und dabei sollte keine Zeit verloren gehen.

Wenn nach Eintreffen der Feuerwehr und Öffnen der Tür festgestellt wird, dass es sich um einen Fehlalarm gehandelt hat, muss der Bewohner dann für die Kosten des Feuerwehreinsatzes und der Reparatur der Tür aufkommen?
Nein, das muss er nicht. Diese Kosten werden je nach Vertragsgestaltung von der ausführenden Firma, dem Eigentümer oder der Gebäudeversicherung (über Rahmenverträge abgedeckt) übernommen.


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