Faq - Häufig gestellte Fragen

GESCHÄFTSSTELLE

Frage: Wo finde ich Ihr Büro, wann ist es geöffnet?

Antwort: Das Büro befindet sich hier: Altes Dorf 20, 30455 Hannover. Unsere Geschäftszeiten sind von Montag bis Freitag von 9.00 - 13.00 Uhr, sowie Dienstag und Donnerstag von 16.00 – 18.00 Uhr. 

Internetangebote

Frage: Wie oft werden Ihre Internetangebote aktualisiert?

Antwort: Auf unserer Internetseite finden Sie immer unsere aktuellen Immobilienangebote.  Außerdem finden Sie uns über den Link zum Immobilienscout24. 

Einfamilienhäuser

Frage: Vermieten Sie auch Einfamilienhäuser?

Antwort: Leider haben wir keine Einfamilienhäuser in unserem Bestand.

Garagen

Frage: Vermieten Sie auch Garagen oder Stellplätze und kann ich diese auch anmieten, wenn ich kein Wohnungsmieter bei Ihnen bin?

Antwort: Wir haben unterschiedlichste Plätze für Ihren PKW: Tiefgaragenstellplätze in einer Sammelgarage oder Einzelstellplätze in einer Garage, sowie Einzelgaragen.
Für unsere Mieter ist die Anmietung dieser PKW Plätze umsatzsteuerfrei. Für Nicht-Mieter müssen wir für Stellplätze und Garagen die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich zur Miete verlangen und abführen.

Gewerbeimmobilien

Frage: Vermieten Sie auch Gewerbeimmobilien?

Antwort: Ja, wir vermieten auch Gewerbeimmobilien, allerdings nur für Kleingewerbe.

MIET-KAUTION

Frage: Wird bei Mietvertragsabschluss eine Kaution fällig?

Antwort: Ja, bei Anmietung müssen drei Netto-Monatsmieten Kaution hinterlegt werden. Diese wird auf einem gesonderten Konto beim Spar- und Bauverein angelegt. 

Frage: Kann ich auch eine Kautionsversicherung als Kaution hinterlegen?

Antwort: Ja, auch eine Kautionsversicherung oder Bürgschaft einer deutschen Bank oder eines deutschen Kreditinstituts kann als Kaution akzeptiert werden.

Frage: Wann wird meine Kaution ausbezahlt, wenn ich ausziehe?

Antwort: Sie erhalten spätestens 6 Monate nach Ihrem Auszug die Kaution zurück, wenn die Wohnung vertragsgemäß an uns übergeben wurde und keine Rückstände bestehen. Wir nehmen einen Einbehalt in Höhe von 20 % vor, um etwaige Nachzahlungen aus noch zu erstellenden Betriebs- und Heizkostenabrechnungen zu decken. Nach der Fertigstellung der Abrechnung wird der Restbetrag der Kaution ebenfalls an Sie ausgezahlt. 

Bankverbindung

Frage: Wohin muss ich meine Miete überweisen?

Antwort: Die Kontonummer wurde Ihnen bei Vertragsbeginn mitgeteilt. Bitte sehen Sie in Ihren Mietvertrag. 

Kündigung

Frage: Was muss ich bei der Kündigung meines Mietvertrages beachten?

Antwort: Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich an den Vermieter erfolgen. Bitte denken Sie daran, die entsprechenden Fristen, die in Ihrem Mietvertrag erläutert werden, einzuhalten. Beachten Sie: Unabhängig von der im Mietvertrag vorgesehenen Kündigungsfrist muss Ihrem Vermieter das Schreiben spätestens am dritten Werktag eines Monats (auch Samstage gelten als Werktage!) vorliegen. Hierbei kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs Ihres Kündigungsschreibens an, nicht auf das Datum, mit dem Ihr Schreiben datiert ist oder auf das Abgabedatum bei der Post. 

Betriebskostenabrechnung

Frage: Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung erstellt werden?

Antwort: Die Abrechnungsperiode läuft im Normalfall vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres. Es gibt aber auch abweichende Wirtschaftsjahre. Dies ist in Ihrem Mietvertrag geregelt. Die Abrechnungen müssen spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Periode dem Mieter vorliegen. 
Beispiel: Abrechnungsperiode 01.01. bis 31.12.2013: Die Abrechnungen muss Ihnen bis spätestens zum 31.12.2014 vorliegen.
Diese Regelung gilt auch, wenn Sie im Laufe des Jahres gekündigt haben.

Gartenpflege

Frage: Was gehört alles zur Gartenpflege?

Antwort: Hierzu zählen im Wesentlichen das Mähen des Rasens, das Beschneiden von Bäumen und Sträuchern, die Abfuhr von Gartenabfällen, sowie die Beseitigung durch Alter, Witterungs- oder Umwelteinflüsse abgängiger Sträucher und Bäume. 

HAUSWART

Frage: Wann ist der Hausmeister mein richtiger Ansprechpartner?

Antwort: Die Hausmeister sind Ihre Ansprechpartner, wenn es um die Pflege der Wohnanlage geht. Sie sind für die Kontrolle und Funktion der haustechnischen Einrichtungen und die Sauberkeit in der Anlage zuständig. Unsere Hausmeister nehmen Schäden in Ihrer Wohnung auf und leiten diese an die technische Abteilung in unserem Büro weiter. 

Wasseruhr

Frage: Ist meine Wasseruhr in Ordnung?

Antwort: Der Großteil unserer Wohnungen wird mit Kabelfernsehen versorgt. Damit erhalten unsere Mieter eine Vielzahl an Programmen und können auf Wunsch auch ausländische Programmpakete zusätzlich buchen. Sollte es hier zu Problemen kommen, wenden Sie sich bitte an den Kabelanbieter, dessen Telefonnummer im Haus aushängt. 

HEIZEN UND LÜFTEN

Frage: Wie heize und lüfte ich richtig?

Antwort:  Öffnen Sie das Fenster kurz, aber weit! Schließen Sie währenddessen das Thermostatventil des Heizkörpers. Die Luft wird so besonders rasch ausgetauscht. Auf diese Weise sollten Sie zwei- bis dreimal täglich "stoßlüften", das ist völlig ausreichend. Beim Stoßlüften geht wesentlich weniger Wärmeenergie verloren als beim Lüften mit gekipptem Fenster. Vermeiden Sie längeres Kippen der Fenster. Dabei wird die Luft nur sehr langsam ausgetauscht, die Wände kühlen aus und Feuchtigkeit schlägt sich nieder. Halten Sie die Türen von weniger beheizten Räumen geschlossen. Werden diese Räume bei offenen Türen mit geheizt, schlägt sich auf den kalten Wänden Feuchtigkeit nieder - langfristig sind Stockflecken und Schimmelbefall die Folge. (beachten Sie bitte auch unser Merkblatt unter „Mieter-Service“)

Rauchwarnmelder

Frage: Werden Rauchwarnmelder in die Wohnungen eingebaut?

Antwort: Gemäß den gesetzlichen Vorschriften werden alle unsere Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. (beachten Sie bitte auch unsere Infos unter „Top-Aktuell“)

Hausordnung

Frage: Gibt es eine Hausordnung?

Antwort: Ja, diese ist Bestandteil Ihres Mietvertrages und wurde bei Vertragsunterzeichnung von Ihnen anerkannt.

Ruhezeiten

Frage: Welche Ruhezeiten müssen eingehalten werden?

Antwort: Die Ruhezeiten stehen in der Hausordnung, diese ist Bestandteil Ihres Mietvertrages. 
Im Allgemeinen gelten folgende Ruhezeiten:

1. Unbedingte Ruhe ist im Interesse aller Mieter von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 22.00 bis 7.00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr einzuhalten. Insbesondere ist das Musizieren in dieser Zeit zu unterlassen. Fernseher, Radiogeräte und andere Tonträger sind stets auf Zimmerlautstärke zu beschränken, insbesondere muss bei geöffneten Fenstern gebührend Rücksicht genommen werden. Die Benutzung dieser Geräte im Freien (Balkon, Loggia, Garten usw.) darf die Hausbewohner und Nachbarn nicht stören.


​2. Sind bei Arbeiten oder Benutzung von Haushaltsgeräten, wie z.B. Waschmaschine, Trockenschleuder usw., belästigende Geräusche nicht zu vermeiden, so sind diese Tätigkeiten werktags auf die Zeit von 7.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 20.00 Uhr zu beschränken.

Treppenhausreinigung

Frage: Bin ich für die Treppenhausreinigung zuständig?

Antwort: Falls die Treppenhausreinigung nicht an eine Firma vergeben ist, sind Sie und Ihre Nachbarn für die Reinigung zuständig.
Die Reinigung soll im Wechsel mit Ihren Nachbarn einmal wöchentlich (oder bei Bedarf auch öfter) durchgeführt werden.

Grilllen

Frage:  Darf ich auf meinem Balkon grillen?

Antwort: Prinzipiell ist es erlaubt im Sommer im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon zu grillen. Es darf jedoch kein Holzkohlegrill verwendet werden und das Grillen ist auf einmal monatlich zu beschränken. Es versteht sich aber von selbst, dass dabei auf andere Bewohner oder Nachbarn  Rücksicht genommen werden muss. Gerichte heben hervor, dass Grillen nur insoweit zulässig ist, „solange dadurch nicht andere Mieter des Hauses unzumutbar beeinträchtigt werden“.